Mittwoch, 29. Februar 2012

der bebauungsplan

Heute war unser Architekt Herr Engelke bei uns zu Besuch um den Bebauungsplan durchzusprechen, den wir zuvor beim Waldbronner Bauamt angefordert hatten. Denn, so wie wir erfahren haben, gibt es neben dem Lageplan auch noch einen schriftlichen Teil des Bebauungsplanes. Dachte immer, der Lageplan würde reichen, so viel kann das ja nicht sein :-) Aber da kommen doch noch einige Anforderungen dazu.

Das Ganze umfasst Punkte wie Dachneigung, Grenzabständen oder die Anzahl der Geschosse. Dazu kommt auch noch die Baulast die wir mit dem Grundstück erworben haben. Da unser Vorbesitzer und neuer Nachbar Herr Dr. Schmitt gern noch einen kleinen Blick ins Albtal und den Schwarzwald haben möchte, dürfen wir erstens 67,5 qm des Grundstückes, welches direkt an seinem grenzt nicht bebauen und zweitens nicht höher als 286,50 m über dem Meeresspiegel gehen. Da wir sowieso ein Flachdach haben möchten und auch das Haus nicht direkt an die Grundstücksgrenze setzen wollten, betreffen uns diese Punkte nicht so wirklich. Aber unser Architekt muss damit arbeiten und diese Punkte für den Bauantrag beachten.