Montag, 27. Februar 2012

waldbronn möchte unsere wiese nicht

Ja was heißt denn das schon wieder? Wenn man was kauft und bauen möchte wird man plötzlich mit allem möglichen Blödsinn konfrontiert, den sich Vater Staat ausgedacht hat. So haben wir heute den 'Negativtest über Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB' erhalten. Negativtest hört sich schon mal nicht gut an. In diesem Fall aber doch besser für uns. Denn die Gemeinde hat nämlich das Vorkaufsrecht auf die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke. Falls also Waldbronn auf unsere schöne Wiese die Außenstelle des z.B. Bauamtes hätte verlegen wollen, dürfte sie das Grundstück kaufen und wir würden doof aus der Wäsche schauen. Aber zum Glück ist unsere langweilige Wiese nicht interessant für die Waldbronner Öffentlichkeit und somit dürfen wir sie behalten. Jetzt steht der eigenen Wiese wirklich nichts mehr im Wege!